Paris, 22. Januar
1963
Der Bundeskanzler der
Bundesrepublik Deutschland, Dr. Konrad Adenauer, und der Präsident der
Französischen Republik, General de Gaulle, haben sich
- zum Abschluß der Konferenz vom 21. und 22. Januar 1963 in Paris, an
der auf deutscher Seite der Bundesminister des Auswärtigen, der Bundesminister
der Verteidigung und der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen;
auf französischer Seite der Premierminister, der Außenminister, der Armeeminister
und der Erziehungsminister teilgenommen haben,
- in der Überzeugung, daß die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem
französischen Volk, die eine Jahrhunderte alte Rivalität beendet, ein
geschichtliches Ereignis darstellt, das das Verhältnis der beiden Völker
zueinander von Grund auf neugestaltet,
- in dem Bewußtsein, daß eine enge Solidarität die beiden Völker sowohl
hinsichtlich ihrer Sicherheit als auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen
und kulturellen Entwicklung miteinander verbindet,
- angesichts der Tatsache, daß insbesondere die Jugend sich dieser Solidarität
bewußt geworden ist, und daß ihr eine entscheidende Rolle bei der Festigung
der deutsch-französischen Freundschaft zukommt,
- in der Erkenntnis, daß die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den
beiden Ländern einen unerläßlichen Schritt auf dem Wege zu dem vereinigten
Europa bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist, mit der Organisation
und den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten, wie
sie in dem heute unterzeichneten Vertrag niedergelegt sind, einverstanden
erklärt.
GESCHEHEN zu Paris am 22. Januar 1963 in zwei Urschriften in deutscher
und französischer Sprache.
Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland:
ADENAUER
Der Präsident der Französischen Republik:
DE GAULLE
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