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GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER
FRANZÖSISCHEN NATIONALVERSAMMLUNG
UND DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES ZUR INTERPARLAMENTARISCHEN ZUSAMMENARBEIT

Versailles, 22 januar 2003 .

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Versailles, 22. Januar 2003

Die deutschen und die französischen Abgeordneten, die sich aus Anlass des 40. Jahrestages der Unterzeichnung des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages vom 22, Januar 1963 in Versailles versammelt haben,

- ehren das Andenken von General Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer, die seinerzeit die historische Initiative zu einer deutsch-französischen Versöhnung als unerlässlichen Schritt auf dem Weg zu einem geeinten Europa ergriffen;

- begrüßen die Bemühungen ihrer Nachfolger, der Staats- und Regierungschefs, die deutsch-französische Verständigung zu einem integralen Bestandteil der Politik ihrer beiden Länder zu machen;

- begrüßen die Erfolge, die durch die 40j ährige deutsch-französische Zusammenarbeit für den Prozess der europäischen Integration erzielt wurden;

- bekräftigen ihre gemeinsame Verantwortung für die Vertiefung der Europäischen Union und die Integration der zukünftigen Mitgliedsländer;

- beabsichtigen, sich an dem Ausbau der beschlossenen Kooperation in dem in ihre jeweilige Zuständigkeit fallenden Bereich in folgender Form zu beteiligen:

1. Die Konzertierung zwischen der Nationalversammlung und dem Bundestag durch eine jährliche Tagung ihrer Leitungsgremien, des Bureau und des Präsidiums, wird fortgeführt und auf die Organe der beiden Versammlungen ausgeweitet, insbesondere auf ihre Fachausschüsse für Europafragen und Auswärtiges, die aufgefordert werden, Informationen auszutauschen und gemeinsame Sitzungen abzuhalten, Dabei streben beide Seiten eine flexible themenbezogene Zusammenarbeit zu Fragen von gemeinsamen Interesse an.

2. Die Zusammenarbeit der Regierungen in allen Bereichen muss durch die Parlamente begleitet werden, Fragen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sollen Gegenstand gemeinsamer Beratungen der zuständigen Fachausschüsse sein. In der Phase der Arbeit des Europäischen Verfassungskonvents und der sich anschließenden Regierungskonferenz werden beide Seiten den Austausch zwischen den Parlamenten weiterentwickeln.

3. Der Austausch zwischen deutschen und französischen Abgeordneten sowie zwischen den Parlamentsverwaltungen der Nationalversammlung und des Bundestages wird fortgeführt und intensiviert, um auf beiden Seiten eine größere Vertrautheit mit den betreffenden Personen und Arbeitsverfahren zu gewährleisten und den Erfahrungsschatz der beiden Versammlungen optimal zu nutzen.

4. Die Delegationen der Nationalversammlung und des Bundestages in den internationalen parlamentarischen Versammlungen stellen die zur Abstimmung ihrer Positionen und ihres Auftretens in den verschiedenen Gremien dieser Versammlungen nötigen Kontakte her.


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